ACCESSIBILITY STATEMENT

IDEOGEN Group GmbH — www.ideogen.com

Version 1.0 | März 2026 | Nächste geplante Überprüfung: März 2027

1. UNSER ENGAGEMENT FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT

Die IDEOGEN Group GmbH setzt sich dafür ein, dass ihre digitalen Dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind, einschliesslich Menschen mit Behinderungen, im Einklang mit den Grundsätzen des gleichberechtigten Zugangs und der Nichtdiskriminierung. Wir sind überzeugt, dass eine barrierefreie digitale Gestaltung allen Nutzerinnen und Nutzern zugutekommt und unser umfassenderes Engagement für Inklusion und Respekt gegenüber allen Personen widerspiegelt, die mit unserem Unternehmen interagieren.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website und unserer digitalen Dienste zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer — einschliesslich derjenigen, die auf assistive Technologien wie Screenreader, Tastaturnavigation, Spracherkennungssoftware oder Vergrösserungswerkzeuge angewiesen sind — unsere digitalen Dienste wirksam aufrufen, darin navigieren und sie nutzen können.

2. KONFORMITÄTSSTATUS

Zielstandard: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA

Anwendungsbereich: www.ideogen.com (einschliesslich aller Sprachversionen: Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch) und die über die Website zugängliche IDEOGEN Partnerplattform.

Aktueller Konformitätsstatus: Teilweise konform

Wir bewerten derzeit die Barrierefreiheit unserer Website und arbeiten daran, die Konformität nach Stufe AA zu erreichen. Wir sind uns bewusst, dass einige Bereiche unserer Website und der Partnerplattform möglicherweise noch nicht vollständig alle Standards der Barrierefreiheit erfüllen. Wo Lücken bestehen, arbeiten wir im Rahmen unseres laufenden Programms zur Verbesserung der Barrierefreiheit aktiv an deren Behebung.

IDEOGEN hat noch keine formelle unabhängige Prüfung der Barrierefreiheit durchgeführt. Eine formelle Prüfung und ein Fahrplan zur Behebung sind zur Fertigstellung im Laufe des Jahres 2026 geplant.

3. GELTUNGSBEREICH DIESER ERKLÄRUNG

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

(a) die Unternehmenswebsite unter www.ideogen.com, einschliesslich aller Seiten, Unterseiten und Sprachversionen (Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch);

(b) alle auf der Website veröffentlichten herunterladbaren Dokumente und Ressourcen, einschliesslich Produktinformationsdokumenten, PDF-Formularen und Berichten; und

(c) die IDEOGEN Partnerplattform, die über die Anmeldung von der Website aus zugänglich ist, einschliesslich der Funktionen zur Bestellaufgabe (Order Placement) und zur Medikamentenverfolgung (Medicine Tracker).

Diese Erklärung gilt nicht für Websites oder Dienste Dritter, die von der Website aus verlinkt sind und die ihren eigenen jeweiligen Richtlinien zur Barrierefreiheit unterliegen.

4. MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER BARRIEREFREIHEIT

IDEOGEN hat die folgenden Massnahmen umgesetzt oder setzt sie um, um die Barrierefreiheit ihrer digitalen Dienste zu verbessern und aufrechtzuerhalten:

4.1 Technische Massnahmen

4.2 Organisatorische Massnahmen

(a) Anforderungen an die Barrierefreiheit werden in die Kriterien einbezogen, die bei der Auswahl und Beauftragung von Anbietern für digitale Gestaltung, Entwicklung und Content-Management angewendet werden;

(b) Redakteurinnen und Redakteure sowie mitwirkende Personen erhalten Richtlinien zur Barrierefreiheit, die sie bei der Erstellung und Veröffentlichung von Website-Inhalten befolgen müssen;

(c) Tests zur Barrierefreiheit werden für neue Funktionen und Inhalte in den Website-Entwicklungs- und Qualitätssicherungsprozess integriert; und

(d) Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern zur Barrierefreiheit werden aktiv beobachtet und genutzt, um Verbesserungen der Barrierefreiheit zu priorisieren.

5. BEKANNTE EINSCHRÄNKUNGEN

Ungeachtet der oben beschriebenen Massnahmen erkennen wir die folgenden bekannten Einschränkungen in der derzeitigen Barrierefreiheit unserer Website und der Partnerplattform an. Wir arbeiten aktiv an der Behebung dieser Bereiche:

6. TECHNISCHE INFORMATIONEN

Die Website wird mit Standard-Webtechnologien erstellt. Die Unterstützung der Barrierefreiheit stützt sich auf Folgendes:

  • Auszeichnung: HTML5 mit semantischen Elementen
  • Gestaltung: CSS3 mit responsivem Design
  • Skripting: JavaScript; die Website ist so konzipiert, dass sie, wo möglich, auch ohne JavaScript funktioniert, und es werden die Grundsätze der progressiven Verbesserung (Progressive Enhancement) angewendet
  • ARIA: WAI-ARIA-1.1-Attribute werden dort verwendet, wo die nativen HTML5-Semantiken nicht ausreichen

Kompatibilitätstests wurden durchgeführt oder sind geplant mit den folgenden assistiven Technologien und Benutzeragenten:

7. RÜCKMELDUNGEN UND KONTAKT

Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Barrierefreiheit unserer Website und der Partnerplattform. Wenn Sie auf Barrieren stossen, auf Inhalte treffen, die für Sie nicht zugänglich sind, oder Vorschläge haben, wie wir die Barrierefreiheit unserer digitalen Dienste verbessern können, kontaktieren Sie uns bitte:

Kontakt zur Barrierefreiheit:

IDEOGEN Group GmbH Team Barrierefreiheit Hurdnerstrasse 119 CH-8640 Hurden SZ Schweiz

E-Mail: [email protected] (oder alternativ: [email protected], mit «Accessibility» in der Betreffzeile) Telefon: +41 43 311 52 52

Bitte geben Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme Folgendes an:

  • die URL der Seite oder des Abschnitts, auf die/den Sie zugreifen wollten;
  • eine Beschreibung der Barriere, auf die Sie gestossen sind;
  • Ihre Kontaktdaten, falls Sie eine persönliche Antwort wünschen; und
  • gegebenenfalls die assistive Technologie und den Browser, die Sie verwendet haben.

Antwortverpflichtung: IDEOGEN wird den Eingang von Rückmeldungen zur Barrierefreiheit innerhalb von 10 Arbeitstagen bestätigen und sich bemühen, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens eine inhaltliche Antwort zu geben, einschliesslich Informationen darüber, wie wir das festgestellte Problem zu beheben gedenken.

Falls Sie aufgrund einer Barriere nicht auf bestimmte Inhalte zugreifen können, werden wir uns bemühen, Ihnen diese Inhalte auf Anfrage in einem zugänglichen alternativen Format bereitzustellen.

8. DURCHSETZUNG UND RECHTLICHER RAHMEN

8.1 Schweizer Recht — Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

In der Schweiz bekennt sich IDEOGEN zu den Grundsätzen des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, BehiG, SR 151.3) und der zugehörigen Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiV). Zwar schreibt das BehiG privaten Anbietern kommerzieller Websites derzeit keine verbindliche Einhaltung der WCAG vor, doch übernimmt IDEOGEN freiwillig die Stufe AA als Ziel der Barrierefreiheit, im Einklang mit bewährter Praxis und dem Geist der Nichtdiskriminierungsgrundsätze des BehiG.

8.2 EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites

Soweit die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-Richtlinie 2016/2102) auf die Tätigkeiten der EU-Tochtergesellschaften von IDEOGEN (Ideogen LABS B.V., IDEOGEN LABS SL, IDEOGEN GmbH Austria) Anwendung findet, verpflichtet sich IDEOGEN, seine Praktiken der digitalen Barrierefreiheit an den Anforderungen dieser Richtlinie und der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 auszurichten.

8.3 Die EU-Tochtergesellschaften von IDEOGEN unterliegen den nationalen Umsetzungsvorschriften der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten:

  • Niederlande: Besluit digitale toegankelijkheid overheid und Umsetzung der Richtlinie 2016/2102;
  • Spanien: Real Decreto 1112/2018, de 7 de septiembre, sobre accesibilidad de los sitios web y aplicaciones para dispositivos móviles del sector público;
  • Österreich: Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019.

IDEOGEN erkennt an, dass seine EU-Tochtergesellschaften, sofern sie als den genannten Richtlinien unterliegende Stellen eingestuft werden, eine konforme Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und zugängliche Alternativen bereitstellen müssen. Diese Erklärung ist so gestaltet, dass sie diese Verpflichtungen im anwendbaren Umfang erfüllt.

8.4 Förmliche Beschwerden

Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, haben Sie das Recht, wie folgt eine Beschwerde einzureichen:

  • Schweiz: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, EBGB), Effingerstrasse 20, 3003 Bern, www.ebgb.admin.ch;
  • Niederlande: Autoriteit Persoonsgegevens oder das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt (RIVM), sofern zutreffend;
  • Spanien: Ministerio de Asuntos Económicos y Transformación Digital, über den Aufsichtsmechanismus gemäss Real Decreto 1112/2018;
  • Österreich: Bundesweite Monitoringstelle (Monitoringstelle Österreich) oder die Österreichische Volksanwaltschaft.

9. ZEITPLAN FÜR ÜBERPRÜFUNG UND AKTUALISIERUNG

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde im März 2026 veröffentlicht.

Diese Erklärung wird mindestens jährlich formell überprüft und aktualisiert, wobei die nächste geplante Überprüfung im März 2027 erfolgt, oder früher im Falle von:

(a) wesentlichen Änderungen an der Website oder der Partnerplattform;

(b) der Veröffentlichung aktualisierter Standards oder Richtlinien zur Barrierefreiheit, die auf IDEOGEN anwendbar sind;

(c) dem Abschluss einer formellen Prüfung der Barrierefreiheit; oder

(d) der Feststellung erheblicher, hierin derzeit nicht offengelegter Lücken in der Barrierefreiheit.

Das Programm von IDEOGEN zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist fortlaufend. Wir verpflichten uns, die Konformität unserer Website und der Partnerplattform mit der Stufe AA im Laufe der Zeit zu erhöhen und auf die Einhaltung der WCAG 2.2 Stufe AA hinzuarbeiten, sobald sich diese Standards als etablierter Massstab durchsetzen.

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Version 1.0 — März 2026